Bereitgestellt: Françoise Schöni
Datum: 13.07.2020
Kirchen-Ein- und Austritt
Sie haben den Wunsch, in die Evangelisch-reformierte Kirche einzutreten? Das freut uns sehr!
Mitglied unserer Kirche zu werden, ist ganz einfach. Am besten melden Sie sich einfach bei einer unserer Pfarrpersonen, sie wird dann mit Ihnen zusammen alles Nötige in die Wege leiten (so werden über Ihren Eintritt z.B. auch der Zürcher Kirchenrat, die Kirchenpflege Eulachtal und Ihre Einwohnergemeinde informiert). Auch wenn Sie sich noch unschlüssig sind und gerne ein Gespräch oder eine bestimmte Auskunft zu einem Eintritt hätten, melden Sie sich einfach ungeniert – wir freuen uns auf Sie!
Weitere Informationen zum Kircheneintritt finden Sie auch auf dieser Seite:
» Kircheneintritt
Sie möchten aus der Kirche austreten?
Sollten Sie sich mit diesem Gedanken beschäftigen, werden Sie Ihre guten Gründe dafür haben, auch wenn wir diesen Schritt natürlich sehr bedauern. Falls diese Gründe etwas damit zu tun haben, was wir getan oder nicht getan haben, dann tut uns das sehr leid. Gerne würden wir dann mit Ihnen ins Gespräch kommen – nicht, um sie von Ihrem Entschluss abzubringen, sondern um allfällige Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten unsererseits zu erkennen. Dafür wären wir Ihnen dankbar!
Ein Austritt aus der Landeskirche erfolgt durch persönliche, schriftliche Erklärung an die Kirchenpflege Ihrer Kirchgemeinde. Möchten mehrere Personen mit einer gemeinsamen Erklärung austreten (Familie), so ist von jeder Person eine eigenhändige Unterschrift nötig.
Wir müssen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie mit einem Austritt auf gewisse kostenlose Dienste der Kirche verzichten. Allenfalls kann es sinnvoll sein, Ihre Familienangehörigen über Ihren Austritt und Ihre Wünsche in bestimmten Lebenssituationen nach dem Austritt zu informieren.
Mitglied unserer Kirche zu werden, ist ganz einfach. Am besten melden Sie sich einfach bei einer unserer Pfarrpersonen, sie wird dann mit Ihnen zusammen alles Nötige in die Wege leiten (so werden über Ihren Eintritt z.B. auch der Zürcher Kirchenrat, die Kirchenpflege Eulachtal und Ihre Einwohnergemeinde informiert). Auch wenn Sie sich noch unschlüssig sind und gerne ein Gespräch oder eine bestimmte Auskunft zu einem Eintritt hätten, melden Sie sich einfach ungeniert – wir freuen uns auf Sie!
Weitere Informationen zum Kircheneintritt finden Sie auch auf dieser Seite:
» Kircheneintritt
Sie möchten aus der Kirche austreten?
Sollten Sie sich mit diesem Gedanken beschäftigen, werden Sie Ihre guten Gründe dafür haben, auch wenn wir diesen Schritt natürlich sehr bedauern. Falls diese Gründe etwas damit zu tun haben, was wir getan oder nicht getan haben, dann tut uns das sehr leid. Gerne würden wir dann mit Ihnen ins Gespräch kommen – nicht, um sie von Ihrem Entschluss abzubringen, sondern um allfällige Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten unsererseits zu erkennen. Dafür wären wir Ihnen dankbar!
Ein Austritt aus der Landeskirche erfolgt durch persönliche, schriftliche Erklärung an die Kirchenpflege Ihrer Kirchgemeinde. Möchten mehrere Personen mit einer gemeinsamen Erklärung austreten (Familie), so ist von jeder Person eine eigenhändige Unterschrift nötig.
Wir müssen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie mit einem Austritt auf gewisse kostenlose Dienste der Kirche verzichten. Allenfalls kann es sinnvoll sein, Ihre Familienangehörigen über Ihren Austritt und Ihre Wünsche in bestimmten Lebenssituationen nach dem Austritt zu informieren.