Bereitgestellt: Françoise Schöni
Datum: 15.05.2025
Einladung zur Gemeindeversammlung der
Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Eulachtal
Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Eulachtal
Katharina Wachter,
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Eulachtal werden zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen:
Sonntag, 15. Juni 2025
11.00 Uhr
Kirchgemeindehaus Elsau, Saal
Zur Behandlung gelangen folgende Geschäfte:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
2. Anfragen gemäss Art. 17 Gemeindegesetz
Stimmberechtigung
Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
Aktenauflage
Akten und Anträge liegen ab 15. Mai 2025 während den Öffnungszeiten in der Verwaltung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Eulachtal, Lindenplatz 1, 8353 Elgg zur Einsicht auf. Es wird keine Weisungsbroschüre an die Haushalte verschickt. Sie kann jedoch bei der Verwaltung kostenlos bestellt werden. Die Weisungsbroschüre ist ebenfalls ab 15. Mai 2025 auf der » Website veröffentlicht.
Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Kirchenpflege zu richten. Solche Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Elgg, 15. Mai 2025 Die Kirchenpflege
Sonntag, 15. Juni 2025
11.00 Uhr
Kirchgemeindehaus Elsau, Saal
Zur Behandlung gelangen folgende Geschäfte:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
2. Anfragen gemäss Art. 17 Gemeindegesetz
Stimmberechtigung
Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
Aktenauflage
Akten und Anträge liegen ab 15. Mai 2025 während den Öffnungszeiten in der Verwaltung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Eulachtal, Lindenplatz 1, 8353 Elgg zur Einsicht auf. Es wird keine Weisungsbroschüre an die Haushalte verschickt. Sie kann jedoch bei der Verwaltung kostenlos bestellt werden. Die Weisungsbroschüre ist ebenfalls ab 15. Mai 2025 auf der » Website veröffentlicht.
Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Kirchenpflege zu richten. Solche Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Elgg, 15. Mai 2025 Die Kirchenpflege