Bereitgestellt: Françoise Schöni
Datum: 07.05.2026
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Eulachtal werden zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen:
Sonntag, 7. Juni 2026
11.15 Uhr
Kirche Schlatt
Sonntag, 7. Juni 2026
11.15 Uhr
Kirche Schlatt
Katharina Wachter,
Zur Behandlung gelangen folgende Geschäfte:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
2. Genehmigung der Ergänzungen zur Teilrevision der Kirchgemeindeordnung
3. Wahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sowie deren
Präsidentin/Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030
4. Anfragen gemäss Art. 17 Gemeindegesetz
Stimmberechtigung
Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
Aktenauflage
Akten und Anträge liegen ab 7. Mai 2026 während den Öffnungszeiten in der Verwaltung der
Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Eulachtal, Lindenplatz 1, 8353 Elgg zur Einsicht auf. Es
wird keine Weisungsbroschüre an die Haushalte verschickt. Sie kann jedoch bei der Verwaltung
kostenlos bestellt werden. Die Weisungsbroschüre ist ebenfalls ab 7. Mai 2026 auf der Homepage
der www.kirche-eulachtal.ch veröffentlicht.
Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung
von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Kirchenpflege zu richten. Solche Anfragen sind
spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Kirchenpflege schriftlich
einzureichen.
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
2. Genehmigung der Ergänzungen zur Teilrevision der Kirchgemeindeordnung
3. Wahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sowie deren
Präsidentin/Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030
4. Anfragen gemäss Art. 17 Gemeindegesetz
Stimmberechtigung
Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
Aktenauflage
Akten und Anträge liegen ab 7. Mai 2026 während den Öffnungszeiten in der Verwaltung der
Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Eulachtal, Lindenplatz 1, 8353 Elgg zur Einsicht auf. Es
wird keine Weisungsbroschüre an die Haushalte verschickt. Sie kann jedoch bei der Verwaltung
kostenlos bestellt werden. Die Weisungsbroschüre ist ebenfalls ab 7. Mai 2026 auf der Homepage
der www.kirche-eulachtal.ch veröffentlicht.
Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung
von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Kirchenpflege zu richten. Solche Anfragen sind
spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Kirchenpflege schriftlich
einzureichen.

